1. Computergestützte Verarbeitung des Prämedikations- und Anästhesieprotokolls einschließlich Erfassung des Kerndatensatzes Anästhesie und des Erweiterten Datensatzes Kardioanästhesie
Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben werden alle Prämedikations- und Anästhesieprotokolle mit Hilfe spezieller Lesegeräte erfasst und in Datenbanken weiterverarbeitet. Auf diesem Weg wird der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung Rechnung getragen. So wird z.B. der von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eingeführte „Kerndatensatz Anästhesie“ (einzusehen über
http://www.dgai.de) erhoben. Umfassendere Informationen liefert der „Erweiterte Datensatz Kardioanästhesie“ (einzusehen über
http://www.ak-kardio.de), der vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis Kardioanästhesie der DGAI erarbeitet wurde.
Der "Erweiterte Datensatz Kardioanästhesie" umfasst u.a.:
Die Daten werden für interne Auswertungen herangezogen, erlauben aber auch einen Vergleich mit anderen Kliniken. Ein solcher Vergleich wird jährlich durch die Arbeitsgemeinschaft leitender Kardioanästhesisten (ALK) (
http://www.kardioanaesthesie.org) durchgeführt und kann i.S. eines Benchmarking genutzt werden.
2. Postoperative Patientenbefragung
Der überwiegende Teil der Patienten wird postoperativ mit Hilfe eines speziellen
Fragebogens zur anästhesiologischen Betreuung und dem Erleben der perioperativen Phase befragt. Dieses Gespräch gibt dem Patienten auch die Möglichkeit Kritik zu äußern, die für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess unerlässlich ist.
3. Qualitätssicherung Hämotherapie
Neben Blutdepot und Eigenblutspende ist auch die Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Anwendung von Blutprodukten eine der Aufgaben des Instituts für Anästhesiologie. Ein entsprechend qualifizierter Qualitätsbeauftragter nimmt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit einem Oberarzt des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes wahr.
Wesentliche Aufgabe des Qualitätsbeauftragten ist „die Implementierung eines gelebten
PDCA-Zyklus auch hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinien zur Hämotherapie (einzusehen über
http://www.bundesaerztekammer.de).“
Dazu gehört u.a. die Überprüfung, ob
Der Qualitätsbeauftragte berichtet einmal pro Jahr über die Ergebnisse seiner Überprüfung an die Bayerische Landesärztekammer.



