Qualitätsmanagement

1. Computergestützte Verarbeitung des Prämedikations- und  Anästhesieprotokolls einschließlich Erfassung des Kerndatensatzes Anästhesie und des Erweiterten Datensatzes Kardioanästhesie

Unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben werden alle Prämedikations- und Anästhesieprotokolle mit Hilfe spezieller Lesegeräte erfasst und in Datenbanken weiterverarbeitet. Auf diesem Weg wird der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung Rechnung getragen. So wird z.B. der von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eingeführte „Kerndatensatz Anästhesie“ (einzusehen über http://www.dgai.de) erhoben. Umfassendere Informationen liefert der „Erweiterte Datensatz Kardioanästhesie“  (einzusehen über  http://www.ak-kardio.de), der vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis Kardioanästhesie  der DGAI erarbeitet wurde.
Der "Erweiterte Datensatz Kardioanästhesie" umfasst u.a.:

  • Art der OP
  • Risikoeinstufung
  • Laborwerte
  • Bluttransfusionen
  • prä- und intraoperativ verabreichte Medikamente
  • intraoperative Kreislaufparameter
  • Zeiterfassung, u.a. Dauer von Anästhesie, Operation und extrakorporaler Zirkulation, sowie Aortenabklemmzeit

Die Daten werden für interne Auswertungen herangezogen, erlauben aber auch einen Vergleich mit anderen Kliniken. Ein solcher Vergleich  wird jährlich durch die Arbeitsgemeinschaft leitender Kardioanästhesisten (ALK) (http://www.kardioanaesthesie.org) durchgeführt und kann i.S. eines Benchmarking genutzt werden.

2. Postoperative Patientenbefragung

Der überwiegende Teil der Patienten wird postoperativ mit Hilfe eines speziellen Fragebogens zur anästhesiologischen Betreuung und dem Erleben der perioperativen Phase befragt. Dieses Gespräch gibt dem Patienten auch die Möglichkeit Kritik zu äußern, die für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess unerlässlich ist.

3. Qualitätssicherung Hämotherapie

Neben Blutdepot und Eigenblutspende ist auch die Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Anwendung von Blutprodukten eine der  Aufgaben des Instituts für Anästhesiologie. Ein entsprechend qualifizierter Qualitätsbeauftragter nimmt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit einem Oberarzt des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes wahr.

Wesentliche Aufgabe des Qualitätsbeauftragten ist „die Implementierung eines gelebten PDCA-Zyklus auch hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinien zur Hämotherapie (einzusehen über http://www.bundesaerztekammer.de).“

Dazu gehört u.a. die Überprüfung, ob

  • ein Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragte bestellt wurden und  diese  die erforderliche Qualifikation besitzen
  • schriftliche Arbeitsanweisungen für das Blutdepot und die Eigenblutspende vorliegen und diese umgesetzt werden
  • schriftliche Arbeits- bzw. Dienstanweisungen, z.B. zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehltransfusionen, existieren, für alle entsprechenden Mitarbeiter in relevantem Umfang vorliegen und auf dem aktuellen Stand sind
  • für den Bereich der Anwendung von Blutprodukten ein System zur Einweisung neuer Mitarbeiter etabliert wurde.

Der Qualitätsbeauftragte berichtet einmal pro Jahr über die Ergebnisse seiner Überprüfung an die Bayerische Landesärztekammer.